Das österreichische Parlament hat beschlossen, dass Behörden bestimmte Bescheide ohne menschliche Durchsicht und auch mithilfe von KI ausstellen dürfen. Voraussetzung sind unter anderem eine dokumentierte Erprobung, laufende Kontrollen per Stichprobe, nachvollziehbare Trainingsdaten und ein System, das im Betrieb nicht selbstständig weiterlernt. Wer betroffen ist, kann innert zwei Wochen widersprechen, danach entscheidet eine Person.

Auch Firmen fällen automatisierte Entscheide mit Folgen für Dritte, etwa bei Kreditlimiten, Garantiefällen oder der Vorauswahl von Bewerbungen. Das Schweizer Datenschutzrecht verlangt in solchen Fällen eine Information der Betroffenen und auf Wunsch eine menschliche Überprüfung.

Wir halten die österreichischen Bedingungen für eine brauchbare Vorlage: Eignung je Ablauf festlegen, vor dem Start testen, stichprobenweise kontrollieren und einen einfachen Weg zu einer zuständigen Person anbieten.