Wegen neuer EU-Transparenzregeln versehen KI-Anbieter erzeugte Inhalte mit maschinenlesbaren Markierungen. Bei Text geschieht das über ein statistisches Muster in der Wortwahl, das nur mit einem passenden Schlüssel nachweisbar ist.
Die Aussagekraft ist begrenzt. Ein Fund zeigt lediglich, dass ein bestimmtes Modell vermutlich mitgewirkt hat, vielleicht nur beim Übersetzen. Umformulierte oder kurze Passagen entziehen sich der Prüfung, und ein fehlender Fund belegt keine menschliche Urheberschaft. Ein öffentliches Prüfwerkzeug fehlt bisher.
Wir empfehlen Firmen, sich auf die Freigabe zu konzentrieren: festlegen, wofür KI-Texte genutzt werden, wer sie vor dem Versand kontrolliert, und dass Beträge, Termine und Adressaten aus den eigenen Systemen stammen. Zur Beurteilung von Bewerbungen eignen sich solche Markierungen nicht.