Für KI-Systeme entstehen derzeit freiwillige Prüfsiegel, gestaffelt nach Prüftiefe und ab Ende 2026 verfügbar. Der Bedarf ist real, denn in Ausschreibungen und Lieferantenfragebogen taucht die Frage nach dem Umgang mit KI immer häufiger auf.
Ein Punkt ist bei der Einordnung entscheidend: Ein solches Siegel ist freiwillig und ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung nicht, es ergänzt sie um technische Prüfaspekte. Für Schweizer Unternehmen ist das bedeutsam, weil der Druck hier selten von einer Behörde ausgeht. Er kommt von Kunden im europäischen Markt, die einen Nachweis verlangen.
Im Kundengespräch wird deshalb selten nach einem Siegel gefragt, sondern danach, ob sich erklären lässt, was ein System tut, mit welchen Daten es arbeitet und wer für ein Ergebnis verantwortet. Sinnvoll ist die Vorarbeit unabhängig von jedem Siegel: ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme mit Prozess und Verantwortlichem, eine Aussage zur Herkunft der Modelle, eine schriftliche Grenze für menschliche Entscheidungen und eine Protokollierung, die auch nach Monaten aussagekräftig bleibt.