Mit dem 2. August 2026 sind die Transparenzvorgaben des EU AI Act verbindlich geworden. Auch wenn Brüssel die Termine für Hochrisikoanwendungen nach hinten korrigiert hat, bleibt der Kern bestehen: Betreiber müssen offenlegen, wo Maschinen mitarbeiten. Das betrifft ERP-Landschaften direkt, denn Assistenten und Agenten halten dort längst Einzug, oft unbemerkt über Release-Updates. Wir beobachten in vielen Betrieben eine Lücke zwischen technischer Nutzung und rechtlicher Einordnung. Entscheidend ist die Rollenfrage: Der Hersteller verantwortet das Produkt, der Betreiber den Einsatz im eigenen Prozess. Daraus folgen vier Aufgaben: ein Inventar aller aktiven KI-Funktionen, eine rechtliche Einordnung je Anwendungsfall, geregelte Freigaben mit menschlicher Aufsicht sowie Schulung der Mitarbeitenden. Unser Netzwerk empfiehlt, diese Grundlagen jetzt zu legen. So wird aus einer Auflage ein Vertrauensvorsprung gegenüber Kunden und Partnern.
SAP
16.08.2026
KI-Transparenzpflichten: Was ERP-Betreiber seit August umsetzen
Quellen
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