Die EU-Kommission hat bestätigt, dass ein grosser Modellanbieter einen Sicherheitsvorfall nicht dem zuständigen AI Office gemeldet hat, obwohl die KI-Verordnung bei schwerwiegenden Ereignissen eine rasche Meldung verlangt. Kurz darauf wurde ein Vorstoss aus dem EU-Parlament bekannt, die Produkthaftung auf universell einsetzbare Modelle auszudehnen. Die geltende Richtlinie deckt Software ab, setzt aber einen Produktfehler voraus.
Die Schweiz übernimmt die KI-Verordnung nicht und plant sektorale Anpassungen. Für Firmen, die KI in ihre Geschäftsabläufe einbauen, bleibt die Frage trotzdem praktisch: Entsteht beim Kunden ein Schaden, wendet er sich an seinen Lieferanten.
Wir raten deshalb, eingesetzte Modelle und Anbieter systematisch zu erfassen, Informationspflichten bei Vorfällen in die Anbieterverträge aufzunehmen und intern zu klären, wer KI-Ergebnisse freigibt und wer eine fehlerhafte Funktion abschaltet.